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Brutelgut damals

Würdigung

Das Neuhaus steht seit 1960 unter kantonalem Denkmalschutz. Der Barockgarten wie auch der dem Neuhaus vorgelagerte Hof sind integrale Bestandteile des barocken Brutelgutes. Die Stiftung Brutelgut hat den Garten in einem verwahrlosten Zustand übernommen und ihn im Lauf der Jahre mit viel Engagement wieder hergestellt. Der seither kontinuierlich durchgeführten Pflege ist es zu verdanken, dass die Gesamtanlage (Hof, Haus, Garten) in ihrer Grundstruktur so gut erhalten ist. Hof und Garten sind integrale Bestandteile des Ensembles, eine Erweiterung des Schutzumfanges des Neuhauses um Hof und Barockgarten ist unbedingt gerechtfertigt. Darüber hinaus verfügt der Barockgarten aufgrund seiner sehr gut erhaltenen historischen Substanz und seiner künstlerischen Güte über beträchtliche Eigenwerte. Er ist typisches Beispiel eines ländlichen, bernisch geprägten Barockgartens des 18. Jahrhunderts, herrschaftlich-repräsentativ, ausgeklügelt in der Gesamtkomposition seiner Teile und doch zugleich einfach-bodenständig in der Ausgestaltung. Insbesondere das erhaltene Heckenkabinett hat grossen Seltenheitswert.

Bau- und Nutzungsgeschichte

Seit seiner Errichtung 1758 bis 1971 befand sich der Barockbau im Besitz von Mitgliedern der Familie Brutel. Vermutlich nach dem Tod seines Vaters Etienne, 1758, baute sich Johannes Brutel (1726-1799) auf der Westseite des bereits bestehenden Ökonomiegebäudes ein eigenes herrschaftliches Wohnhaus mit dem Namen "Neuhaus". Es ist kantonal geschützt. Möglicherweise wurde der Bau noch von seinem Vater Etienne begonnen. Das dreigeschossige Landhaus unter geknicktem Walmdach erhielt eine bemerkenswerte Ausstattung. Nördlich und südlich des herrschaftlichen Wohnhauses wurden vermutlich bereits gemeinsam mit dem Bau auf derselben Achse ein nordseitiger Vorgarten / Vorhof und ein südseitiger Lust- und Nutzgarten angelegt.
Die frühesten Darstellungen des Gutes auf der Michaelis/Dufour-Karte um 1840 und auf der Siegfriedkarte um 1880 sind relativ ungenau. Auf der Siegfriedkarte wird der Umfang der zum Neuhaus gehörenden Umgebung dargestellt: er beschränkt sich nicht nur auf den südlich des Hauses liegenden Barockgarten, sondern umfasst auch als integralen Bestandteil den vor dem Neuhaus liegenden Hof. Es handelt sich um ein typisch "französisches" Prinzip des "Hôtel entre cour et jardin", welches in etlichen Berner Anlagen im 18. Jahrhundert zur Anwendung kam. Auch der bis heute erhaltene Aufbau von Haus, Hof und Garten auf einem klaren und wohlproportionierten Achsen- und Rastersystem, das seinen Ausgangspunkt im Haus nimmt, deutet darauf hin, dass Hof und Garten gemeinsam mit dem Neuhaus erbaut wurden. Die Grundstruktur des Ensembles dürfte bereits im 18. Jahrhundert so angelegt worden sein mit einem nördlich des Hauses vorgelagerten, zur Strasse mit einer Mauer abgegrenzten Vorhof/Vorgarten und einem südlich des Neuhauses situierten Nutz- und Ziergarten. Dieser ist, dem vom Gebäude vorgegebenen Raster folgend, zusätzlich untergliedert in einen exakt dem Neuhaus vorgelagerten Ziergartenbereich und einen dem Waschhaus vorgelagerten Nutzgartenbereich.


Ab Beginn des 20. Jahrhunderts finden sich einige aussagekräftige Bildquellen zur Gartengestaltung. Der Barockgarten präsentiert sich in der bis heute erhaltenen Grundform mit von Buchshecken eingefassten Pflanzflächen, jene in Verlängerung des Neuhauses zeichnet sich durch eine symmetrische Beetstruktur aus. Das schön in Form geschnittene Heckenkabinett aus Tierli-Baum (Cornus mas/Kornelkirsche) bildet als Schlusspunkt der Querachse eine lauschige Laube. Entlang aller den Garten einfassenden Wände setzt sich ein bepflanztes Spalier fort. Einen weiteren Blickfang bildet der Gartenzaun aus Muschelkalkpostamenten und Holzstaketenzaun, dessen Zaunkleid auf historischen Aufnahmen die Postamente noch überragt. Der Vorhof ist dicht mit grossen Bäumen, u.a. Fichten und Säulenpappeln, bewachsen. Vermutlich wurden diese im Verlauf des 19. Jahrhunderts gepflanzt.

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